Die Bevölkerung unseres Landes hat das Recht, den Arzt Ihres Vertrauens frei zu wählen. Dieser Arzt kann auch ein Wahlarzt sein. Auch für die durch den Wahlarzt erbrachten Leistungen haben Sie einen Anspruch auf Rückvergütung. Im Unterschied zum Kassenarzt erhalten Sie nach der Behandlung eine Rechnung. Die bezahlte Rechnung können Sie bei Ihrer Krankenversicherung einreichen.
Patienten, die bei der Vorarlberger Gebietskrankenkasse (VGKK) versichert sind erhalten ca. 60 – 70 % des Rechnungsbetrages zurück.
Für Patienten, die bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA d. GW) oder der Versicherungsanstalt der öffentlich Bediensteten (BVA) versichert sind, besteht kein Unterschied in der Rückvergütung zum Kassenvertragsarzt.
Die Rezepte des Wahlarztes (gelb) werden völlig gleich behandelt wie die Rezepte des Kassenarztes.
Bei Vorsorgeuntersuchungen besteht kein Unterschied zum Kassenvertragsarzt.
RÜCKVERGÜTUNG - DOWNLOAD PDF